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Deutschland-Rundspruch des DARC e.V.

Der wöchentliche Deutschland-Rundspruch des DARC e. V. als Podcast Deutschland-Rundspruch des DARC e.V.
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 17/2024 – 17. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Hessische Funkamateure loggen 8000 QSOs von Helgoland Erstes Jugendtreffen erfolgreich … Deutschland-Rundspruch Nr. 17/2024 – 17. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 16/2024 – 16. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Familie im Death Valley dank Amateurfunk gerettet 50ohm.de-Lernvideo Lektion 8 … Deutschland-Rundspruch Nr. 16/2024 – 16. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 15/2024 – 15. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Satellit AO-109 (FOX-1E) stellt neuen Rekord auf Arbeitstagung der Distriktsvorsitzenden … Deutschland-Rundspruch Nr. 15/2024 – 15. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 14/2024 – 14. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 13/2024 – 13. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 12/2024 – 12. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 11/2024 – 11. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 10/2024 – 10. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Nationale Vorbereitungsgruppe zur Weltfunkkonferenz tagte in Berlin Europäische Normen müssen … Deutschland-Rundspruch Nr. 10/2024 – 10. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 9/2024 – 9. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 8/2024 – 8. KW
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Was be­deu­tet "Kurz­wel­le"?

  • Das Fre­quenz­band von 3 MHz bis 30 MHz wird als Kurz­wel­le (KW/SW/HF) be­zeich­net. Die Kurz­wel­le wird für den Weit­ver­kehr im ter­res­tri­schen See­funk­dienst (d. h. nicht Sa­tel­li­ten­funk­dienst) be­nutzt. Durch die Nut­zung der Raum­wel­le (Aus­brei­tung durch Re­fle­xi­on an den obe­ren At­mo­sphä­ren­schich­ten) kön­nen auf Kurz­wel­le in­ter­kon­ti­nen­ta­le Reich­wei­ten er­reicht wer­den. Die Bo­den­wel­le (Aus­brei­tung der Erd­ober­flä­che ent­lang) spielt beim Kurz­wel­len­funk nur eine un­ter­ge­ord­ne­te Rol­le. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zur Aus­brei­tung über die Raum- bzw. die Bo­den­wel­le fin­den Sie im Theo­rie­text "Aus­brei­tung von Funk­wel­len (Bo­den­wel­le, Raum­wel­le, qua­si­op­tisch)".
  • Da die Aus­brei­tungs­ei­gen­schaf­ten von Kurz­wel­len ta­ges­zeit­li­chen, jah­res­zeit­li­chen und durch die Son­nen­ak­ti­vi­tät be­ding­ten Schwan­kun­gen un­ter­lie­gen, las­sen sich Funk­ver­bin­dun­gen nicht mit Si­cher­heit vor­aus­pla­nen.
  • Mit dem Auf­kom­men des Sa­tel­li­ten­funks hat die Be­deu­tung des Kurz­wel­len-Funks in der Pra­xis stark ab­ge­nom­men, in der LRC-Prü­fung spielt er aber wei­ter­hin eine gros­se Rol­le.

Kurz­wel­len-Fre­quen­zen für DSC und Sprech­funk

  • Die Fre­quenz­be­rei­che für Alar­mie­rung mit­tels DSC und für den Sprech­funk­ver­kehr im Kurz­wel­len-Be­reich sind: 4, 6, 8, 12 und 16 MHz.
Funk­ka­nä­le im Kurz­wel­len­be­reich
Funkkanäle im Kurzwellenbereich
 
  • Wie im UKW-Funk wer­den auch im Kurz­wel­len­funk Num­mern an be­stimm­te Fre­quen­zen ver­ge­ben. Die ers­ten bei­den Zif­fern be­zeich­nen das Band, die letz­ten bei­den den Ka­nal. Ka­nal 1604 be­zeich­net z. B. den Ka­nal 04 im 16-MHz-See­funk­band und steht für die Fre­quenz 16.369 kHz.
  • Im Kurz­wel­len­funk wer­den am Tag hö­he­re Fre­quen­zen be­nutzt und in der Nacht tie­fe­re Fre­quen­zen, weil die obe­ren At­mo­sphä­ren­schich­ten am Tag hö­he­re Fre­quen­zen bes­ser re­flek­tiert und in der Nacht tie­fe­re Fre­quen­zen.

Bei­spie­le für die Ver­wen­dung von Kurz­wel­len­funk

  • Eine Yacht ist im Mit­tel­meer von Rom nach Nea­pel un­ter­wegs. Die Crew möch­te tags­über über Kiel Ra­dio eine E-Mail ver­sen­den. Da die Ent­fer­nung zwi­schen Rom und Kiel rund 1.400 km (rund 750 sm) be­trägt, schei­det eine Ver­bin­dung über UKW (max. 30 sm) oder über GW (max. 250 sm) aus. Nur die Ver­bin­dung über Kurz­wel­le ist mög­lich. Da die E-Mail am Tag ver­sen­det wer­den soll, ist ein hö­he­res Fre­quenz­band (z. B. 8 MHz, nicht 4 oder 6 MHz) zu wäh­len.
  • Eine Yacht be­fin­det sich abends im ka­ri­bi­schen Meer vor Bar­ba­dos und möch­te eine Sprech­funk-Ver­bin­dung zu Mia­mi Ra­dio auf­neh­men. Da die Ent­fer­nung über 1.000 See­mei­len be­trägt, sind UKW (max. 30 sm) und GW (max. 250 sm tags­über) un­taug­lich. Die Yacht muss des­halb über Kurz­wel­le mit Mia­mi Ra­dio Kon­takt auf­neh­men. Da das Ge­spräch abends, also bei we­nig Son­ne, statt­fin­den soll, ver­wen­det man für die­se Ver­bin­dung eine tie­fe­re Kurz­wel­len­fre­quenz, z. B. im 6 MHz-Fre­quenz­band.

Wa­ch­emp­fän­ger im Kurz­wel­len­funk

  • In je­dem Fre­quenz­band (4, 6, 8, 12 und 16 MHz) gibt es eine fest­ge­leg­te DSC-Alar­mie­rungs­fre­quenz und eine fest­ge­leg­te Sprech­funk­fre­quenz für An­ru­fe über Sprech­funk und den Not­ver­kehr.
  • Zur si­mul­ta­nen Über­wa­chung ver­schie­de­ner Fre­quen­zen in ver­schie­de­nen Fre­quenz­bän­dern sind in Kurz­wel­len-Funk­an­la­gen Wa­ch­emp­fän­ger ein­ge­baut, die in kur­zen Ab­stän­den zwi­schen den ver­füg­ba­ren Fre­quen­zen wech­seln (Scan-Be­trieb). Beim Emp­fang ei­ner Mel­dung wird der Scan-Be­trieb aus­ge­setzt, um die Mel­dung voll­stän­dig zu emp­fan­gen. Durch die­se Wa­ch­emp­fän­ger im Scan-Be­trieb wird die Emp­fangs­be­reit­schaft für Aus­sen­dun­gen über Kurz­wel­le (KW/HF) in Not- und Si­cher­heits­fäl­len ge­währ­leis­tet.

Not­ver­kehr im Kurz­wel­len­funk

  • Der Not­ver­kehr im Sprech­funk­ver­fah­ren im Kurz­wel­len­be­reich wird auf der­sel­ben Not­fre­quenz für Sprech­funk, auf der die No­talar­mie­rung aus­ge­sen­det wur­de, ab­ge­wi­ckelt. Wird also z. B. eine DSC-Not­mel­dung im Fre­quenz­be­reich 6 MHz emp­fan­gen (auf 6.312 kHz), wird auch der nach­fol­gen­de Not­ver­kehr im Fre­quenz­be­reich 6 MHz ab­ge­wi­ckelt (in der Not­ver­kehrs-Fre­quenz 6.215 kHz).

Rou­ti­ne­ver­kehr im Kurz­wel­len­funk

  • In ei­nem DSC-Rou­ti­ne­an­ruf an eine an­de­re Funk­stel­le wird in der Re­gel die vor­ge­schla­ge­ne Ar­beits­fre­quenz mit­ge­sen­det. Be­stä­tigt die an­de­re Funk­stel­le den DSC-Call, wech­seln bei­de Funk­ge­rä­te auf die ent­spre­chen­de Ar­beits­fre­quenz, wo der nach­fol­gen­de Sprech­funk statt­fin­det.
Ar­beits­fre­quen­zen im Kurz­wel­len­be­reich
Arbeitsfrequenzen im Kurzwellenbereich
 

Funk­ab­de­ckung im See­ge­biet A4

  • Im See­ge­biet A4 (Po­lar­re­gi­on) war die Kom­mu­ni­ka­ti­on lan­ge Zeit nur über Kurz­wel­le mög­lich; zu­sätz­lich konn­ten Not­mel­dun­gen über EPIRBs ab­ge­setzt wer­den (über CO­S­PAS/SAR­SAT-Sa­tel­li­ten). Die Kom­mu­ni­ka­ti­on über Kurz­wel­le kann je­doch durch das Wet­ter stark ge­stört wer­den und durch die so­ge­nann­te "tote Zone" (sie­he un­ten) ist der Emp­fang nicht flä­chen­de­ckend.
  • Seit 2020 ist die Kom­mu­ni­ka­ti­on über Iri­di­um-Sa­tel­li­ten welt­weit (auch in den Po­lar­re­gio­nen) zu­ver­läs­si­ger als mit Funk über Kurz­wel­le mög­lich. Die­se Neue­rung ist im LRC-Fra­gen­ka­ta­log noch nicht be­rück­sich­tigt.

Tote Zone

Tote Zone
Tote Zone
 
  • Die so­ge­nann­te Tote Zone be­zeich­net ei­nen kreis­run­den Be­reich um ei­nen Kurz­wel­len­sen­der, in dem Kurz­wel­len­funk nicht emp­fan­gen wer­den kann. Die Grö­ße der to­ten Zone wird von der Reich­wei­te der Bo­den­wel­le (20 - 50 sm) und der Sprung­di­stanz der Raum­wel­le, die meh­rere 1.000 sm be­tra­gen kann, be­stimmt. Die­se Sprung­di­stanz kommt zu­stan­de, weil das Re­fle­xi­ons­ver­hal­ten der Io­no­sphä­re vom ein­tref­fen­den Win­kel der Strah­lung ab­hän­gig ist. Ist der Win­kel zu steil, durch­drin­gen die Funk­wel­len die Io­no­sphä­re und wer­den nicht re­flek­tiert.

 

Aus­brei­tung von Funk­wel­len (Bo­den­wel­le, Raum­wel­le, qua­si­op­tisch)


Ver­schie­de­ne Ar­ten der Aus­brei­tung
Verschiedene Arten der Ausbreitung
 

Bo­den­wel­le

  • Jede Aus­sen­dung er­zeugt eine Bo­den­wel­le, die sich ent­lang der Erd- bzw. Was­ser­ober­flä­che aus­brei­tet und eine Raum­wel­le, die halb­ku­gel­för­mig gen Him­mel aus­ge­sen­det wird.
  • Die Ra­dio­wel­len ei­ner Sen­de­an­ten­ne, die sich ent­lang der Erd­ober­flä­che aus­brei­ten und ih­rer Krüm­mung fol­gen nennt man Bo­den­wel­le. Die Reich­wei­te der Bo­den­wel­le ist von der Fre­quenz und von der Be­schaf­fen­heit des Bo­dens ab­hän­gig. Funk­wel­len mit nied­ri­ger Fre­quenz und da­durch ei­ner lan­gen Wel­len­län­ge eig­nen sich am bes­ten zur Ver­brei­tung über die Bo­den­wel­le.
  • Die Bo­den­wel­le ist im See­funk für die Aus­brei­tung der Lang­wel­le (LW/LF) und tags­über der Mit­tel- und Grenz­wel­le (MW/MF, GW/MF) von Be­deu­tung. (Die Raum­wel­le ist für die Aus­brei­tung der Lang­wel­le ir­rele­vant und die Raum­wel­le der Mit­tel- und Grenz­wel­le wird tags­über von der Io­no­sphä­re nur schwach re­flek­tiert.)

Raum­wel­le

  • Die Raum­wel­le brei­tet sich von ei­nem Sen­de­mast ge­rad­li­nig wie Licht aus und wird bei­spiels­wei­se von Ber­gen ab­ge­schirmt. In ei­nem ge­wis­sen Fre­quenz­be­reich und mit be­stimm­ten Auf­prall­win­keln ge­lan­gen Raum­wel­len nach gros­ser Di­stanz durch Re­fle­xio­nen an der Io­no­sphä­re wie­der zur Erde zu­rück. Die rest­li­chen Wel­len durch­drin­gen die Io­no­sphä­re oder wer­den von ihr ge­dämpft.
  • Die Io­no­sphä­re ist eine hohe At­mo­sphä­ren­schicht, die gro­ße Men­gen an ge­la­de­nen Teil­chen (Io­nen) ent­hält. Die­se Teil­chen wer­den durch Son­nen­ein­strah­lung ge­la­den. Das Re­flek­ti­ons­ver­mö­gen der Io­no­sphä­re ist so­mit haupt­säch­lich von der Son­nen­ein­strah­lung, von der Fre­quenz und dem Auf­prall­win­kel der Funk­wel­len ab­hän­gig.
  • Die Raum­wel­le ist be­son­ders wich­tig für den Kurz­wel­len­funk, der fast aus­schließ­lich dar­über aus­ge­brei­tet wird. Mit­tel- und Grenz­wel­len ha­ben nur nachts eine nutz­ba­re Raum­wel­le und da­durch eine grö­ße­re Reich­wei­te als tags­über per Bo­den­wel­le.
  • Auch in­ner­halb des Kurz­wel­len-Fre­quenz­ban­des muss man zur Aus­brei­tung über die Raum­wel­le je nach Son­nen­ein­strah­lung ver­schie­de­ne Fre­quen­zen wäh­len, weil sich ab­hän­gig vom Son­nen­stand an­de­re Fre­quen­zen für die op­ti­ma­le Ver­brei­tung von Kurz­wel­len-Funk­nach­rich­ten eig­nen.
  • Um die Mit­tags­zeit wird im Kurz­wel­len­funk eine Fre­quenz im 16-MHz-Be­reich be­nutzt. Je we­ni­ger Son­nen­ein­strah­lung, des­to nied­ri­ger die Fre­quen­zen, die von der Io­no­sphä­re op­ti­mal re­flek­tiert wer­den. In der Nacht wer­den des­halb die nied­ri­gen Kurz­wel­len-Bän­der ge­nutzt (4 und u. U. 6 MHz).
  • Eine Schiffs­an­ten­ne soll­te für die Über­brü­ckung von gro­ßen Ent­fer­nun­gen über Kurz­wel­le die Sen­de­en­er­gie mög­lichst flach ab­strah­len, um mit we­ni­gen Sprün­gen (hops) den Emp­fangs­ort zu er­rei­chen.

Aus­brei­tung von UKW

  • Funk­si­gna­le im UKW-Be­reich wer­den in der Io­no­sphä­re kaum re­flek­tiert und die Bo­den­wel­le wird ent­lang der Erd­ober­flä­che nicht ge­beugt (im Ge­gen­satz zu Mit­tel-, Grenz- und Kurz­wel­le). Des­halb kön­nen UKW-Sen­der im Re­gel­fall nur dort emp­fan­gen wer­den, wo die Sen­de­an­ten­ne sicht­bar ist. Die­se Art der Aus­brei­tung heisst qua­si­op­ti­sche Aus­brei­tung.

 

Grenz­wel­le (GW)

 

Was ist die "Grenz­wel­le"?

  • Als Grenz­wel­le wird das Fre­quenz­band zwi­schen 1.605 kHz und 4.000 kHz be­zeich­net. Es be­fin­det sich im Grenz­be­reich der Kurz­wel­le (3 MHz – 30 MHz) und der Mit­tel­wel­le (300 kHz – 3.000 kHz). Die Aus­brei­tung der Grenz­wel­le er­folgt am Tag mit­tels der Bo­den­wel­le (ent­lang der Erd­ober­flä­che) und er­reicht da­mit eine un­ge­fäh­re Reich­wei­te von 250 sm.
  • Nachts er­folgt die Aus­brei­tung der Grenz­wel­le über die Raum­wel­le (durch Re­flek­tie­rung an der Io­no­sphä­re), wo­durch sich die Reich­wei­te bis auf rund 2.000 See­mei­len er­höht.

Bei­spiel für die Ver­wen­dung von Grenz­wel­len­funk

  • Wenn sich eine Yacht 100 sm west­lich Sta­van­ger be­fin­det und mit Ro­ga­land Ra­dio Kon­takt auf­neh­men will, nutzt sie da­für den Grenz­wel­len­funk. In die­sem Bei­spiel wird Grenz­wel­len- und nicht Kurz­wel­len­funk ver­wen­det, da sich Ro­ga­land Ra­dio in der so­ge­nann­ten to­ten Zone (sie­he oben) der Kurz­wel­le be­fin­det.

Funk­ab­wick­lung im Grenz­wel­len­be­reich

No­talarm

  • Eine No­talarm wird per DSC auf 2187,5 kHz aus­ge­sen­det.
  • No­talar­me, die per DSC (auf 2187,5 kHz) ver­schickt wur­den, wer­den von an­de­ren Schif­fen oder Küs­ten­funk­stel­len per Sprech­funk­ver­fah­ren auf 2182,0 kHz be­stä­tigt. (2182,0 kHz ist die in­ter­na­tio­na­le Not- und Si­cher­heits­fre­quenz für den Sprech­funk­ver­kehr im GW-Be­reich.)

Dring­lich­keits­mel­dung

  • Eine Dring­lich­keits­mel­dung wird im Grenz­wel­len­be­reich per DSC (2187,5 kHz) an­ge­kün­digt und da­nach auf der Not- und Si­cher­heits­fre­quenz 2182,0 kHz im Sprech­funk­ver­fah­ren aus­ge­sen­det.

Aus­nah­me: Dring­lich­keits­mel­dung bei lau­fen­dem Not­ver­kehr

  • Wenn auf 2182,0 kHz ein Not­ver­kehr im Gan­ge ist, wird von der See­funk­stel­le eine Dring­lich­keits­mel­dung im GW-Be­reich per DSC auf Fre­quenz 2187,5 kHz an­ge­kün­digt, aber da­nach im Sprech­funk­ver­fah­ren auf ei­ner Schiff-Schiff-Fre­quenz aus­ge­sen­det.

Si­cher­heits­mel­dung

  • Eine Si­cher­heits­mel­dung wird per DSC auf 2187,5 kHz an­ge­kün­digt, dann per Sprech­funk auf ei­ner GW-Schiff-Schiff-Ar­beits­fre­quenz aus­ge­sen­det.

Rou­ti­ne-An­ruf

  • Für DSC-Rou­ti­ne­an­ru­fe zwi­schen Schif­fen wird die Fre­quenz 2177,0 kHz ver­wen­det.
  • Eine Küs­ten­funk­stel­le be­nutzt für die Be­ant­wor­tung ei­nes Rou­ti­ne­an­rufs per DSC eben­falls die Fre­quenz 2177,0 kHz.
  • Für DSC-Rou­ti­ne­an­ru­fe von ei­nem Schiff an eine frem­de Küs­ten­funk­stel­le wird die Fre­quenz 2189,5 kHz ver­wen­det.