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Deutschland-Rundspruch des DARC e.V.

Der wöchentliche Deutschland-Rundspruch des DARC e. V. als Podcast Deutschland-Rundspruch des DARC e.V.
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 17/2024 – 17. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Hessische Funkamateure loggen 8000 QSOs von Helgoland Erstes Jugendtreffen erfolgreich … Deutschland-Rundspruch Nr. 17/2024 – 17. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 16/2024 – 16. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Familie im Death Valley dank Amateurfunk gerettet 50ohm.de-Lernvideo Lektion 8 … Deutschland-Rundspruch Nr. 16/2024 – 16. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 15/2024 – 15. KW
    In der Rundspruchsendung hört Ihr nach dem Nord-Ostsee-Rundspruch die jeweils aktuelle Ausgabe des DARC-Deutschland-Rundspruchs. In Zusammenarbeit mit der CQ-DL-Redaktion erscheint der Deutschland-Rundspruch an dieser Stelle als zusätzliche Serviceleistung als Audio-Podcast zum Nachhören und Downloaden. Mit einem RSS-Feed könnt Ihr den Deutschland-Rundspruch als Podcast abonnieren. Themen dieser Ausgabe: Satellit AO-109 (FOX-1E) stellt neuen Rekord auf Arbeitstagung der Distriktsvorsitzenden … Deutschland-Rundspruch Nr. 15/2024 – 15. KW weiterlesen
  • Deutschland-Rundspruch Nr. 14/2024 – 14. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 13/2024 – 13. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 12/2024 – 12. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 11/2024 – 11. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 10/2024 – 10. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 9/2024 – 9. KW
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  • Deutschland-Rundspruch Nr. 8/2024 – 8. KW
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Vorsicht vor Powerline Communication PLC

Haben Sie beim Bau Ihres Hauses verpasst, LAN-Kabel zu verlegen?
Reicht Ihnen ihre Funkverbindung des W-Lan's nicht aus?
Möchten Sie eine höhere Internetgeschwindigkeit?

Dann ziehen Sie ein Kabel oder arbeiten Sie mit W-Lan Repeatern,
denn das Internet über die Steckdose (Powerline Communication) kurz PLC oder auch D-Lan genannt,
kann Sie und ihre Nachbarn sprichwörtlich verstrahlen und Funkdienste und Anwendungen stören.



Was ist Powerline?

Powerline Communications (PLC) oder auch Digital Powerline (DPL) - in Deutschland auch unter dem Markennamen D-LAN bekannt, ist der Oberbegriff für die Übertragung von Daten über das Stromkabel.

Welche Auswirkungen hat Powerline?

Die Stromkabel, sowie die Steckdosen bei Ihnen Zuhause sind nicht geschirmt. Wenn also über das Stromkabel mittels Frequenzen Daten übertragen werden, dann wirken die Kabel wie Antennen, die elektromagnetische Wellen aussenden.

Diese Wellen können andere Geräte und Funkdienste stören und somit unbenutzbar machen. Vor allem Kurzwellenfrequenzen sind davon betroffen. Nicht nur bei Ihnen zuhause - Sie können damit auch ihre gesamte Nachbarschaft stören.

Störpegel, die im Kabel auftreten, machen das Powerline-System instabil. Die Folge ist ein Herabsetzen der Übertragungsgeschwindigkeit.
Die Signale, die zusätzlich zum Strom, auf das Kabel aufmoduliert werden, stellen grundsätzlich eine Verunreinigung dar. Für ihre Unterhaltungselektronik könnte das problematisch werden. In der Konsequenz müsste man bei kritischen Anwendungen jedes einzelne Gerät aufwendig entstören.

Ist die Powerline-Technik überhaupt geeignet?

Die Stromnetzbetreiber haben mit dem Slogan "Internet aus der Steckdose" einige Jahre vor der Einführung den Markt auf die Powerline-Technik vorbereitet. Doch kurze Zeit später wurden die Powerline-Initiativen wieder eingestampft, weil die Bandbreite eines Stromkabel äußert beschränkt ist. Die Powerline-Technik gilt als problematisch, weil es zu unerwünschten Abstrahlungen im Frequenzbereich bis 50 MHz kommt. Dadurch besteht die Gefahr, dass Funkdienste und andere am Stromnetz angeschlossene Geräte gestört werden. Kein Stromnetzbetreiber könnte sich dieser Verantwortung entziehen. Wichtige Funkdienste können von den Störungen beeinflusst werden:

Radiosender, Radioastronomie, Flug- und Schiffsfunk, Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Militär, sowie die Funkbereiche der Amateur- und CB-Funker sind betroffen.

Ist Powerline ein Flopp? Wieso wird es trotzdem verkauft?

Aufgrund der unausweichlichen technischen Probleme haben sich viele Firmen wieder aus dem Powerline-Geschäft zurückgezogen. Somit ist Powerline niemals weitflächig zum Einsatz gekommen. Übrig geblieben ist nur eine globale Powerline-Spezifikation von 2006 und der HomePlug-Powerline-Standard, der sich in Produkten zur lokalen Vernetzung von Wohnungen - als angebliche Alternative zu WLAN und LAN - wieder findet.

Der Handel bietet PLC als "Internet über die Steckdose an" und suggeriert ein kabelgebundenes System, welches angeblich weniger strahlt als das W-Lan. Doch das stimmt nicht.

D-Lan / PLC strahlt über die gesamten Elektroleitungen im Haus. W-Lan nur vom Router aus!

Was kann mir passieren, wenn ich Powerline benutze?

Machen Sie sich darauf gefasst, dass Ihre Internetverbindung gestört sein kann oder die Geschwindigkeit nicht ausreichend ist. Wenn es an Ihrer Haustüre oder Wohnungstüre klingelt, könnte es der Nachbar sein, der sich über ihre Funkstrahlen aufregt, die seinen Kurzwellenempfang oder andere Empfänger stören.
Strahlenempfindliche Menschen in Ihrer Umgebung werden unter ihrem PLC leiden und Sie dafür verantwortlich machen. Der Nachbarschaftsstreit ist vorprogrammiert. Vielleicht bekommen Sie ja auch selbst durch PLC-Strahlung unruhige Nächte? Zu guter Letzt könnte es aber auch der Peil- und Messdienst der Bundesnetzagentur sein, der an Ihrer Tür klingelt. Möchten Sie das?

Was gibt es für Alternativen zu PLC?

Besitzen Sie schon W-Lan? Nutzen Sie W-Lan-Repeater um ihre Funkstrecke zu erweitern. Selbst bei einem W-Lan-Repeater geht die Funkstrahlung nur von dem einen Gerät aus - nicht wie bei PLC von der ganzen Elektrik im Haus.

 WLan-Steckdosen-Repeater, dieses wunderbare Geräte arbeitet vom/zum WLan-Router und stellt gleichzeitig eine Lanschnittstelle direckt am Ort des zu versorgenden PC zur Verfügung! Und versorgt weitere WLangeräte über Antenne 2, somit hat man eine Luftschnittstelle (WLan) und eine GEEIGNETTE 

Ethernet-Kabel Cat 5 oder 7 zur Verfügung

Oder:

Verlegen Sie Ethernet-Kabel oder Lichtwellenleiter in Ihrem Haus / Ihrer

 Wohnung. Eine bessere Geschwindigkeit macht kein System.

 


  Dieser Beitrag stammt aus dem Jahr 2016. Mittlerweile halten sich manche Hersteller an die EN 50561-1, bei der einzelne Frequenzblöcke von Funk-Diensten und Anwendungen ausgenotcht sind. Nehmen Sie diesen Beitrag als Hinweis, dass ein Gerät stören kann und nicht als Warnung das alle Geräte stören. Strahlen tun sie jedoch Alle!

Quelle: www.osthessenfunk.de

Frequenzstörung durch Billig-Elektronik 

Frequenzstörung durch Billig-Elektronik: Anfrage der LINKE im Bundestag

Aus Energiespargünden ist heute selbst das kleinste Netzteil, der “Netzklops”, der direkt in die Steckdose gesteckt wird, üblicherweise ein Schaltnetzteil. Aus Kostenspargründen ist es gleichzeitig oft wie ein störender Rundfunksender, weil bei der Fertigung in China die paar Cent für EMV-Entstörelemente eingespart wurden. Die Partei DIE LINKE hat hierzu nun eine offizielle Anfrage gestellt.

Frequenzstörung: Störungen des terrestrischen Rundfunkempfangs durch Billig-Elektronik: Anfrage der LINKE im Bundestag

LED-Lampen sind akut die größten Störenfriede beim UKW- und Radioempfang – so wie vor 10 Jahren Energiesparlampen die häufigste Ursache für Empfangsstörungen darstellten und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur deshalb hier viel mehr Einsätze fahren mussten als für echte “Piratensender”.

Doch soll die Bundesnetzagentur nach Ansicht mancher Politiker zukünftig nichts mehr gegen solche Frequenzstörungen unternehmen,

Ausgerechnet die LINKE gehört allerdings zunächst überraschenderweise nicht zu diesen EMV-Ignoranten:

Ralph Lenkert (Bild: ©DBT/Haar)

Ralph Lenkert (Bild: ©DBT/Haar)

Das Mitglied des Bundestages Ralph Lenkert hat konkret über seine Fraktion eine aktuelle “Kleine Anfrage” zum Thema “Schutz der Ressource Elektromagnetische Umgebung” an die Bundesregierung gestellt.

Auf insgesamt 21 Fragen werden von der Bundesregierung Antworten über den Zustand unserer elektromagnetischen Umgebung erwartet. So beispielsweise

  • über die Personalstärke, mit der bei der Bundesnetzagentur die Prüf- und Messaufgaben ausgeführt werden
  • über elektronische Geräte, deren Vertrieb untersagt wurde
  • über Bußgelder und Abschöpfung von Gewinnen
  • über die Möglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, auf angebotene Produkte aufmerksam zu machen, deren Verbreitung durch die Bundesnetzagentur untersagt wurde und deren Nutzung
    schnellstmöglich unterbinden zu lassen
  • über den allgemeinen Zustand von telekommunikationstechnischen Kabelnetzen in Wohnquartieren und Häusern, abhängig von deren Alter und hinsichtlich deren elektromagnetischer Abschirmung
  • über die zu erwartende elektromagnetische Umgebung mit der Implementierung des DOCSIS-3.1-Verfahrens in unzureichend abgeschirmten Kabelnetzen infolge breitbandig abgestrahlter elektromagnetischer Störungen auf UKW-, DAB- und Frequenzen des Amateurfunkdienstes sowie Betriebsfunkanwendungen
  • bis hin zu der Frage, wie im Falle eines bundesweiten Blackouts für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Kommunikation mittels BOS-Funk derzeit flächendeckend gewährleistet ist.

Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ist als Drucksache 19/3641 vom 31.7.2018 nachzulesen und hier downloadbar.

Tatsächlich hat sich Ralph Lenkert übrigens bereits öfter gegen Funkstörungen engagiert. So betonte er in der Bundestagssitzung vom 29.9.2016 (TOP 17 Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) die Wichtigkeit eines konsequent durchgeführten Funkschutzes für den Amateurfunkdienst und Rundfunkdienste und rief dazu auf, den fehlerhaften Entwurf des EMVG 2016 nicht anzunehmen, sondern nachzubessern.

Zu sehen in diesem etwa acht Minuten langen Video. Ralph Lenkert ist zudem Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur.

Update: Inzwischen liegt auch die Antwort der Bundesregierung vor. Es wird hierin mehr auf Behörden-, Sicherheits- und Flugfunk eingegangen, nur wenig auf Rund- und Amateurfunk.

Die Aussage: Im Kurzwellenbereich bis 30 MHz sind die Störungen oft über den Grenzwerten, von 30 bis 300 MHz

UKW und DAB sowie BOS/Flugfunk seltener, doch gibt es starke Impulsstörungen, die breitbandig stören.

Außerdem haben die Messungen der Bundesnetzagentur kaum zugenommen, doch die Maßnahmen auf Online-Marktplätzen und beim Zoll, um fehlerhafte, störende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen oder schon vor dem Verkauf vom Markt nehmen zu lassen.

Zudem interessant: Bei einem großflächigen Stromausfall sind die BOS-Funknetze aktuell nur noch zwei Stunden funktionsfähig. Es soll auf 72 Stunden (3 Tage) erweitert werden. Die Hilfe von Funkamateuren dürfte im Katastrophenfall damit für die Behörden weiterhin unerlässlich sein.

Quelle:https://www.radioszene.de


PLC-Störungen des CB-Funks: Kunden sollen sich selbst helfen...

Nach wie vor klagen Funker über Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen. Weil bei der handelsüblichen Powerline-Inhouse-Technik HF-Datensignale auf i.d.R. ungeschirmten bzw. unverdrillten häuslichen Stromleitungen übertragen werden, wirken diese Leitungen wie Antennen und strahlen breitbandige Störsignale aus, die insbesondere Funkanwendungen im Kurzwellenbereich erheblich stören können.

Um solche Störungen in Grenzen zu halten, gibt es die europäische "PLC-Norm" EN 50561-1. Darin sind Frequenzbereiche festgelegt, in denen PLC-Signale ausgespart bzw. im Pegel abgesenkt ("ausgenotcht") werden müssen. Zu diesen sog. "ausgeschlossenen Frequenzbereichen" gehört u.a. auch der CB-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanäle 1 bis 40).

Hersteller von PLC-Geräten wie Devolo und AVM ("Fritzbox") versichern zwar, dass ihre in den Verkehr gebrachten aktuellen PLC-Geräte europäische Standards einhalten. Recherchen von engagierten Funkern im Internet-Forum Funkbasis.de zeigen jedoch, dass bei zahlreichen im Handel erhältlichen PLC-Geräten zumindest die CB-Frequenzen nicht "ausgenotcht" sind.

Die Betreiber von PLC-Geräten bemerken meist nicht, dass sie Störungen verursachen und stehen Beschwerden von Nachbarn oft verständnislos gegenüber.

Aus einem Schreiben des PLC-Herstellers Devolo an einen Betreiber eines den CB-Funk störenden Devolo-PLC-Adapters geht hervor, dass sich der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur direkt an den Hersteller des störenden PLC-Geräts (in diesem Falle Devolo) gewendet und Abhilfe gefordert hatte. Devolo bot dem Kunden daraufhin an, im Internet zwei Patches herunterzuladen und diese auf seinen PLC-Adapter aufzuspielen. Dadurch werde der "gängige untere und obere Frequenzbereich" des CB-Funks ausgeblendet. Ob der Kunde dies getan hat und ob die BNetzA die Wirksamkeit dieser Maßnahme überprüft hat. ist nicht bekannt.

Devolo kündigte außerdem an, dass man "voraussichtlich in diesem Jahr" eine Firmware anbieten werde, die Störungen des CB-Funk-Bereichs "automatisch ausblendet", so dass die Patches nicht mehr benötigt werden.

In einem anderen auf Funkbasis.de veröffentlichten Fall berichtet ein CB-Funker, Devolo habe ihm mitgeteilt, solche Nachbesserungen seien nur in weniger als10 Fällen pro Jahr erforderlich; sie würden seit 2003 praktiziert und hätten sich als "mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Vorgehensweise bewährt und als Standard etabliert".

Devolo teilte dem Funker weiterhin mit, der CB-Funk stelle "eine private, nichtkommerzielle Kommunikation dar" und genieße daher keinen gesetzlichen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer" wie z.B. Spielzeug, Garagentoröffner, Wechselsprechanlagen, Überwachungskameras oder Babyfone-Systeme. Dies gebe den Standpunkt der Bundesnetzagentur wieder und Devolo folge dem.

Anm. der Red.: Diese Darstellung geht am Thema "Störungen durch Powerline" vorbei.

"Kein Schutz" besteht nur gegenüber anderen Funkanwendungen, denen auch Frequenzen aus dem CB-Bereich zugewiesen sind und deren Nutzsignale mit denen des CB-Funks kollidieren (z.B. Funkanwendungen im ISM-Bereich)..

Powerline ist jedoch keine Funkanwendung, sondern ein kabelgebundenes Übertragungsverfahren. Ihm sind keine Frequenzen zur Nutzung im Funkspektrum zugewiesen, sondern es erzeugt aufgrund ungeeigneter Übertragungsmedien (ungeschirmte Stromleitungen) Störsignale im Funkbereich.

Vor solchen Störungen genießt CB-Funk denselben Schutz wie andere normale Funkanwendungen.

Hersteller AVM bietet für einen Teil seiner PLC-Geräte Tools an, mit denen weitergehende Änderungen wie der Umfang des auszunotchenden Frequenzbereichs und der Notchtiefe vorgenommen werden können.

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So hier mal die Messung der 500 Duo + im original Zustand

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Und hier die Messung mit dem Patch von Devolo

Findige CB-Funker haben herausgefunden, dass die Tools und Patches von Devolo und AVM unautorisiert teilweise auch an Geräten der Konkurrenz funktionieren.

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Und hier mein Test mit AVM Software bearbeiteter Devolo Adapter

! CB-Funker und Funkamatuere sollten Störungen des CB-Funk-Bereichs durch PLC- und andere Geräte unbedingt der Bundesnetzagentur melden!

Die Störungsannahme der BNetzA ist rund um die Uhr unter
Tel. 04821 89 55 55
erreichbar. Störungen können auch E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden.

-13DW100-

Funkstörungen, die nicht gemeldet werden, existieren nicht!

Quelle:FM-Funkmagazin