NEWS!
50ohm.de
Am kommenden Mittwoch, den 20.12.2023, erwartet dich ein aufregendes Ereignis! Ab 19 Uhr geht die brandneue Ausbildungsplattform www50om.de offiziell online und wird während eines Livestreams präsentiert. Den Link zum Stream findest du unter dem Video in der Videobeschreibung.
Diese Initiative des DARC (Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V.) bringt während ihrer Betaphase erstmalig Informationen und Lehrmaterialien für die neue Amateurfunkklasse N. Das Herzstück der Plattform ist das neu entwickelte Lehr- und Lernmaterial, das vorerst als Online-Kursmaterial angeboten wird.
Ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern hat sich zunächst auf die komplett neue Klasse N und die Inhalte der Digitaltechnik konzentriert. Weitere Inhalte sind in Entwicklung und werden sukzessive in die Plattform integriert.
Die Zukunft der Plattform hält innovative Features bereit, darunter eine Trainings-App, informative YouTube-Videos zu den Inhalten und eine Lehrstandsynchronisation, die auch von Kursleitern in Präsenzkursen genutzt werden kann.
Um die Geburtsstunde der Ausbildungsplattform www50om.de zu feiern und Einblicke in ihre Entstehung zu teilen, plant das AJW Referat eine Live-Veranstaltung. Diese wird auf der Videoplattform des Notfunkreferats des DARC sowie auf YouTube übertragen. Während der Veranstaltung werden nicht nur die Hintergründe des seit 2020 laufenden Projekts präsentiert, sondern auch tiefe Einblicke in die verschiedenen Tätigkeiten gewährt.
Du kannst dabei sein und aus erster Hand erfahren, wie diese innovative Plattform entstanden ist und welchen Mehrwert sie für angehende Funkamateure bietet. Es wird eine spannende Veranstaltung, und du hast die Chance, bei der Geburtsstunde dabei zu sein. Schau dir das am Mittwochabend um 19 Uhr an!
Die frisch gestartete Plattform 50ohm.de befindet sich noch teilweise im Aufbau. Das Lehrmaterial für Klasse N steht vollständig zur Verfügung. Das innovative Thema Digitaltechnik ist bereits in einer Vorab-Version verfügbar. Inhalte für die Klassen E und A sowie entsprechende Foliensätze sind ebenfalls teilweise vorhanden und werden kontinuierlich vom ehrenamtlichen Team erweitert. Zusätzliche interaktive Elemente sind derzeit in Entwicklung, darunter eine Trainings-App, YouTube-Videos und Funktionen für Kursleiter.
SAQ-Übertragung für Heiligabendmorgen, Dez. 24th
Am Heiligabendmorgen, Sonntag, 24. Dezember 2023, soll SAQ Grimeton* auf Sendung sein, um die traditionelle Weihnachtsbotschaft an die ganze Welt zu senden, mit der 200kW Alexanderson-Zellenmaschine von 1924, auf 17,2 kHz CW.
Programm und Sendeplan:
08:00 MEZ (07:00 UTC: Die Sendehalle im Welterbe Grimeton ist für Besucher geöffnet.
Übertragung & YouTube Live-Stream:
08:25 MEZ (07:25 UTC): Live-Stream auf YouTube beginnt.
08:30 MEZ (07:30 UTC): Start- und Tuning der Alexanderson Alternator SAQ.
09:00 MEZ (08:00 UTC): Übertragung einer Nachricht von SAQ.
Testübertragungen
Wir planen, unsere Testübertragungen am Freitag, 22. Dezember, etwa zwischen 13:00 Uhr MEZ (12:00 Uhr UTC) und 16:00 Uhr MEZ (15 UTC) durchzuführen. SAQ wird in diesem Intervall kürzer auf der Luft sein, wenn wir einige Tests und Messungen durchführen werden. Ihre Kommentare sind willkommen bei
Live-Video vom Weltkulturerbe Grimeton Radiosender
Die Veranstaltung ist live auf unserem YouTube-Kanal zu sehen oder dem Link unten zu folgen.
QSL meldet SAQ
QSL-Berichte an SAQ sind herzlich willkommen und geschätzt!
Für garantierte E-QSL von uns melden Sie bitte über unsere ONLINE QSL FORM.
Wir können nicht garantieren, dass Berichte per E-Mail / Mail / Büro bestätigt werden.
Das Online-Formular ist vom 24. Dezember 2023 bis zum 14. Januar 2024 geöffnet.
Amateur Radiostation SK6SAQ
Der Amateur-Radiosender mit dem Ruf " SK6SAQ" wird QRV auf folgenden Frequenzen sein:
– 3517,2 kHz CW
– 7017.2 kHz CW
– 14017.2KHz CW
– 3755 kHz SSB
– 7140 kHz SSB
QSL-Berichte an SK6SAQ (NOT SAQ) werden freundlicherweise erhalten über:
– E-Mail an
– oder über: SM-Büro
– oder direkt per Post (Link zu Adresse hier)Zwei Stationen sind die meiste Zeit auf Sendung.
Besuch des Weltkulturerbes Grimeton
Besucher sind am 24. Dezember am Weltkulturerbe Grimeton Radio Station am 14. Dezember willkommen. Die Türen zur Sendehalle öffnen um 08:00 Uhr MEZ.
Die Vorbuchung ist empfohlen. Holen Sie sich hier Ihr kostenloses Ticket.
Wir bieten allen Besuchern kostenlosen Kaffee mit Weihnachtsbrötchen und Ingwer-Schnappschüssen.
Lesen Sie mehr über die Veranstaltung auf der Facebook-Seite des Weltkulturerbes Grimeton.
Unterstützen Sie uns, um SAQ in Betrieb zu halten!
Wir begrüßen Sie als Mitglied der Alexander Grimeton Friendship Association, um unsere gemeinnützigen Aktivitäten bei der Erhaltung, Dokumentation und zum Leben zu erwecken, die einzigartige Alexanderson-Generator von 1924 zu unterstützen.
Als Mitglied haben Sie 10% Rabatt auf den Geschenkladen und Café des Grimeton Radio Stations (nicht Eis) und freien Eintritt zu den Abendtouren und dem Alexanderson Day Event, indem Sie Ihre Mitgliedskarte zeigen. Viermal im Jahr erhalten Sie unser Online-Magazin „Alternatorn“ exklusiv nur für unsere Mitglieder.
Die Mitglieder haben auch Zugang zu unserer Online-Bibliothek mit vielen einzigartigen historischen Dokumenten über SAQ und die Alexanderson-Generator.
NEU! Unsere Online-Bibliothek umfasst nun auch mehrere SAQ-Bildungsvideos.
Alexandersmitglieder haben auch freien Eintritt ins Radiomuseum in Göteborg.
Die Mitgliedschaft kostet 125 SEK / Jahr (ca. EUR 12.-)
Bundesnetzagentur
Nutzung von 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Klasse-E-Inhaber verlängert
Um Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2021 gestattet.
Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.
Erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz
Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die Bundesnetzagentur gemäß Amtsblatt 24 vom 23.12.2020 eine erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz gestattet.
Die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet:
- Frequenzbereich: 50,000–52,000 MHz
- Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz:
– 750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
– 100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E - Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz:
25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E. - Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
- Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
- Antennenpolarisation: horizontal
- Kontestbetrieb: zulässig
Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung T/R 61-01 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse A und aller sonstigen geltenden Regelungen erfolgen.
Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse E und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen.
Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.
Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs, sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet.
Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die zuletzt mit Verfügung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden.
Verlängerung des befristeten Erlaubnisses für 70,150–70,200 MHz
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz bis zum 31. Dezember 2021 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.
Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.
- Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
- Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
- Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
- Antennenpolarisation: horizontal
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.
Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet
- In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
- In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
- In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.
Bundesnetzagentur - Prüf- und Messdienst
Aktuelles
Der Rundfunkpirat „Jeckenradio“ auf der Frequenz 93,7 MHz wurde am 11.11.2018 um 16:36 Uhr aufgrund der Ermittlungen durch die Rufbereitschaft des Prüf- und Messdienstes Krefeld/Rheurdt außer Betrieb gesetzt. Es handelte sich bei den Rundfunkaussendungen um ein recht professionell erscheinendes Musikprogramm mit Karnevalsmusik und Nachrichtendurchsagen zu jeder vollen Stunde. Dies ließ zunächst auf einen kommerziellen Betreiber schließen. Zusätzlich wurde mittels RDS-Kennung (Radio Data System) neben dem Stationsnamen „Jeckenradio“ auf deren Internethomepage hingewiesen. Recherchen des Prüf- und Messdienstes Krefeld ergaben allerdings, dass eine Kurzzeitgenehmigung für die Frequenz 93,7 MHz nicht vorlag. Auch der o.a. Internetauftritt existiert schon seit mehreren Jahren und überträgt zu den karnevalistischen Feiertagen wie Karnevalserwachen und Altweiber bis Rosenmontag in einem livestream nonstop Karnevalschlager. Eben diesen livestream übertrug der Sender auf der Frequenz 93,7 MHz. Dem Betreiber droht nun ein Bußgeldverfahren mit der bekannten Bußgeldmaximalhöhe von 500.000€.