Freenet

 

Freenet ist eine Funkanwendung für Jedermann im 2-Meter-Band und wurde von Motorola eingeführt. Freenet ist nur in Deutschland zugelassen und besitzt sechs Kanäle im Frequenzbereich für den analogen FM Funk von 149,0250 MHz bis 149,1125 MHz .

Diese sechs Kanäle dürfen auch Digital genutzt werden. Zusätzlich stehen weitere 12 Kanäle zur reinen Digitalen Nutzung zur Verfügung. Die Strahlungsleistung von 1 Watt ERP darf nicht überschritten werden. Es dürfen nur zugelassen Handfunkgeräte benutzt werden!

Freenet ist für den Nahbereich von bis zu 1 Kilometer in der Regel gut geeignet. Von exponierten Standorten sind selbst mit der Standardgeräteantenne auch weitere Entfernungen gut möglich.

"So kann ich beispielsweise vom Dachgeschoß meines Hauses den ca. 35 KM Luftlinie weit entfernten Sprachrepeater in Landau (in der Pfalz) auf Kanal 6 gut erreichen." berichtete 13KM23 aus Bayern

Bonn, 25. Juni 2025

Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

– Regulierung, Telekommunikation – 12/2025


Vfg. Nr. 45/2025

Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Bereich 149,01875–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten

Auf Grundlage von § 91 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden ab dem 01.10.2025 die nachfolgend benannten Frequenzen zur Nutzung mit Handsprechfunkgeräten für die Allgemeinheit zugeteilt.

Die Amtsblattverfügung Vfg. 60/2019, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9/2019 vom 01.05.2019, wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgehoben.


Frequenznutzungsparameter

  • 12,5-kHz-Kanäle: analog und digital zulässig

  • 6,25-kHz-Kanäle: nur digital zulässig

Frequenztabelle

Mittenfrequenz (MHz)KanalbreiteModus
149,0250 12,5 kHz A/D
149,0375 12,5 kHz A/D
149,0500 12,5 kHz A/D
149,0875 12,5 kHz A/D
149,1000 12,5 kHz A/D
149,1125 12,5 kHz A/D
149,021875 6,25 kHz D
149,028125 6,25 kHz D
149,034375 6,25 kHz D
149,040625 6,25 kHz D
149,046875 6,25 kHz D
149,053125 6,25 kHz D
149,084375 6,25 kHz D
149,090625 6,25 kHz D
149,096875 6,25 kHz D
149,103125 6,25 kHz D
149,109375 6,25 kHz D
149,115625 6,25 kHz D

Nutzungsbestimmungen

Zugelassene Geräte

  • Nur Handsprechfunkgeräte mit netzunabhängiger Stromversorgung

  • Müssen von einer Person getragen und einhändig bedient werden können

  • Keine ortsfesten Funkstellen

Antennen

  • Erlaubt: fest verbaute Antennen oder Wechselantennen, die der mobilen Nutzung nicht entgegenstehen

  • Nicht erlaubt: externe Antennen (z. B. über Koaxkabel, an Gebäuden befestigt)

Betriebsarten

  • VOX-Funktion erlaubt

  • CTCSS-Funktion erlaubt

  • Betrieb nur Peer-to-Peer, keine Reichweitenverlängerung

  • Verboten:

    • Repeater / Relais

    • Gatewaybetrieb

    • Internet-/Netzintegration

    • automatische Aussendungen

Sendezeit / Aussendungen

  • Keine Daueraussendungen

  • Laut ETSI EN 303 405 sind >180 Sekunden Sendezeit als Dauerbetrieb zu werten

  • Aussendungen ohne Nachrichteninhalt verboten

Sendeleistung

  • Max. 1 W ERP

  • In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen: max. 0,5 W ERP

  • Keine schädlichen Störungen in Nachbarstaaten zulässig

  • Bei Aufforderung der BNetzA muss Betrieb sofort eingestellt werden


Bekanntmachung und Befristung

Die Allgemeinzuteilung gilt zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Sie wird auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Gültigkeit:
01.10.2025 bis 30.09.2035


Hinweise

  • Frequenzen werden auch für andere Anwendungen genutzt → keine Gewähr für Störungsfreiheit

  • Kein Schutz vor gegenseitigen Beeinträchtigungen bei gemeinschaftlicher Nutzung

  • Funkanlagen müssen dem Funkanlagengesetz (FuAG) entsprechen

  • Weitere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Pflichten bleiben unberührt (z. B. baurechtliche Genehmigungen)

  • Nutzer sind verantwortlich für Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen

  • Bei Störungen gelten harmonisierte Normen gemäß Richtlinie 2014/53/EU bzw. FuAG

  • Bundesnetzagentur kann gemäß § 103 TKG Auskünfte und Unterlagen verlangen

  • Beauftragte dürfen gemäß EMVG § 28 Grundstücke und Räumlichkeiten betreten


Begründung

In der Mitteilung Nr. 399/2024 wurde der Entwurf zur Anhörung veröffentlicht.
Es gingen 20 Stellungnahmen ein, davon 6 vollständig zustimmend.

Externe Antennen

  • Mehrheit forderte Zulassung

  • BNetzA lehnt ab:

    • Widerspricht Definition von Handsprechfunkgeräten

    • Führt zu Leistungsüberschreitungen

    • Beeinträchtigt effiziente Frequenznutzung

Externe Stromversorgung

  • Ebenfalls nicht zulässig

  • Widerspricht mobiler, einhändiger Nutzung

Feste Funkstationen

  • Nicht erlaubt, da Zweck der Zuteilung: Kurzstreckenfunk mit Handgeräten

Gatewaybetrieb

  • Bereits in Vfg. 60/2019 nicht erlaubt

  • Führt zu dauerhaften Frequenzblockaden

  • Überbrückt große Distanzen → widerspricht Kurzstreckenfunk

  • Auch künftig nicht zugelassen

Relaisbetrieb

  • Wie bisher nicht erlaubt

  • Führt zu Reichweitenverlängerung und ineffizienter Frequenznutzung

  • Nutzer können auf andere Dienste (z. B. CB-Funk) ausweichen

 

Analoge Frequenznutzung

KanalFrequenz
1 149,0250 MHz
2 149,0375 MHz
3 149,0500 MHz
4 149,0875 MHz
5 149,1000 MHz
6 149,1125 MHz

Digitale Frequenznutzung

Mittenfrequenz

in MHz

Kanalbreite/

Kanalraster

in kHz

Mittenfrequenz

in MHz

Kanalbreite/

Kanalraster

in kHz

149,0250 12,5 149,021875 6,25
149,0375 12,5 149,028125 6,25
149,0500 12,5 149,034375 6,25
149,0875 12,5 149,040625 6,25
149,1000 12,5 149,046875 6,25
149,1125 12,5 149,053125 6,25
149,084375 6,25
149,090625 6,25
149,096875 6,25
149,103125 6,25
149,109375 6,25
149,115625 6,25

Nachtrag

Die BNetzA (Vfg. 60/2019) erlaubt jetzt 1 Watt Sendeleitung (ERP) für Freenet Jedermannfunk im VHF Band. In 10 km Abstand zur Grenze nach Polen und Belgien sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. Die Einschränkung, im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb oberhalb 600 Meter nicht senden zu dürfen, ist entfallen.