Polizei- und Feuerwehrfunk abhören


„Mir wird oft die Frage gestellt: Wie kann ich Polizei- und Feuerwehrfunk abhören?“

Viele Menschen suchen gezielt nach Möglichkeiten, die Kommunikation von Einsatzkräften mitzuhören. Begriffe wie „Polizeifunk abhören“, „Polizeifunk mithören Anleitung“ oder ähnliche Suchanfragen sind keine Seltenheit. Dabei wird häufig übersehen, dass das Abhören des Polizeifunks in Deutschland nicht nur illegal, sondern auch ein erhebliches rechtliches Risiko darstellt.

Polizeifunk: Mehr als nur ein Kommunikationskanal

Der Polizeifunk ist kein Medium zur Unterhaltung oder Neugierbefriedigung. Vielmehr handelt es sich um ein unverzichtbares Führungs- und Einsatzinstrument, das Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vorbehalten ist. Es dient dazu, die Einsatzkräfte in kritischen Situationen effizient zu koordinieren, um Menschenleben zu retten, Gefahren abzuwenden und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen: Warum das Mithören verboten ist

Das Abhören von nicht-öffentlichen Funkdiensten, einschließlich des Polizeifunks, ist in Deutschland gemäß § 5 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) streng verboten. Selbst wenn ein Funkdienst unbeabsichtigt empfangen wird, etwa weil man zufällig neben einem Polizisten steht, ist es untersagt, den Inhalt der Übertragung an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen.

Darüber hinaus ist es illegal, Geräte herzustellen, bereitzustellen oder zu nutzen, die speziell für das Abhören solcher Funkdienste ausgelegt sind. Verstöße gegen diese Regelungen werden gemäß § 27 TTDSG mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet.

Kann man den Polizeifunk technisch noch abhören?

Die Einführung des digitalen BOS-Funksystems hat die Sicherheit der Funkübertragungen erheblich verbessert. Die verschlüsselte Übertragung erfordert spezielle digitale Scanner und zusätzliche Entschlüsselungskarten, die nicht frei verfügbar sind. Dies macht ein Abhören für unbefugte Personen nahezu unmöglich.

In einigen Regionen wird jedoch weiterhin das analoge BOS-Funksystem verwendet. Dieses ist zwar technisch veraltet, aber in seiner Funktion äußerst zuverlässig. Allerdings ist es im Vergleich zum Digitalfunk einfacher abzuhören, da keine speziellen Verschlüsselungen erforderlich sind. Trotzdem bleibt auch das Abhören des analogen Funks illegal.

BOS-Funkfrequenzen in Deutschland

Der bundesweite BOS-Digitalfunk nutzt Frequenzen im Bereich von 380 bis 395 Megahertz (MHz). Die Kommunikation erfolgt dabei in zwei Bereichen:

  • Uplink: 380-385 MHz
  • Downlink: 390-395 MHz

Detaillierte BOS-Frequenztabellen, die von Behörden verwendet werden, sind nicht öffentlich zugänglich. Sie dienen ausschließlich dazu, Frequenzstörungen zu vermeiden und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Apps und die Realität

Im Internet wird häufig mit Apps wie „Police Scanner X“, „Broadcastify Police Scanner“ oder „Police Scanner Radio“ geworben, die angeblich den Polizeifunk zugänglich machen sollen. Solche Anwendungen wurden jedoch speziell für die Nutzung in Ländern wie den USA entwickelt, wo das Abhören von Funkdiensten in vielen Bundesstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt ist. In Deutschland sind diese Apps entweder technisch ungeeignet oder ihr Einsatz verstößt gegen geltendes Recht.

Fazit

Das Abhören des Polizeifunks ist in Deutschland nicht nur illegal, sondern gefährdet auch die Sicherheit und Effektivität der Einsatzkräfte. Es gibt keine legalen Möglichkeiten, die Kommunikation von Polizei oder Feuerwehr zu verfolgen. Wer sich dennoch auf die Suche nach entsprechenden Lösungen begibt, riskiert hohe Strafen und untergräbt das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden.